KDS Blog6 Minuten Lesezeit

Mehrsprachige Firmenwebsite richtig beauftragen

Klären Sie Sprachen, Seiten, Übersetzungen und Pflege vor dem Auftrag für eine mehrsprachige Firmenwebsite mit einer einfachen Matrix.

Eine zweite Sprache ist keine Kopie der Startseite mit einem neuen Menülabel. Sobald Interessierte in einer anderen Sprache Leistungen prüfen oder eine Anfrage senden sollen, entstehen Entscheidungen für jede Seite, jedes Formular und jede spätere Änderung.

Beginnen Sie deshalb nicht mit der Frage, wie viele Länder Sie erreichen möchten. Beginnen Sie mit den Menschen, die Sie heute bedienen können: Welche Kundschaft braucht welche Sprache, welche Inhalte benötigt sie für eine Entscheidung und in welcher Sprache kann Ihr Betrieb anschließend zuverlässig antworten? Daraus entsteht ein belastbarer Umfang für das Websiteangebot.

Sprache und Zielmarkt getrennt betrachten

Eine mehrsprachige Website bietet Inhalte in mindestens zwei Sprachen. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen neue Länder bedient. Eine englische Version kann etwa für bestehende Ansprechpartner in Deutschland nötig sein. Umgekehrt können verschiedene Länder dieselbe Sprache verwenden, aber andere Lieferbedingungen, Ansprechpartner oder rechtliche Inhalte benötigen.

Google unterscheidet in seiner Dokumentation zwischen mehrsprachigen und multiregionalen Websites. Diese Trennung ist auch für den Auftrag praktisch: Planen Sie zuerst Sprache und Inhalt. Ergänzen Sie ein Land oder eine Region nur dort, wo das Angebot tatsächlich abweicht. Google Search Central erläutert diese Unterscheidung, verspricht dadurch aber keine internationale Sichtbarkeit.

Mit einer Seiten-Sprachen-Matrix beginnen

Listen Sie nicht pauschal „Website auf Englisch“ auf. Prüfen Sie jede relevante Seite und jeden Handlungsschritt. Eine Matrix macht Lücken sichtbar, bevor Übersetzung und Entwicklung beginnen:

Inhalt Deutsch Englisch Fachprüfung Antwort möglich in Pflegeauslöser
Startseite vollständig vollständig Geschäftsführung DE / EN Angebot ändert sich
Leistung A vollständig vollständig Fachverantwortung DE / EN Leistungsumfang ändert sich
Leistung B vollständig vorerst nicht geplant – DE neue Nachfrage belegt
Kontaktformular Felder und Meldungen Felder und Meldungen Bearbeitung DE / EN Prozess ändert sich
Ratgeber laufend ausgewählte Beiträge Redaktion/Fachperson je Beitrag neuer oder geänderter Inhalt
Rechtliche Seiten vorhanden separat zu prüfen zuständige Prüfung – Vorgabe oder Betrieb ändert sich

Die Einträge sind ein Planungsbeispiel, keine Empfehlung für einen konkreten Betrieb. Entscheidend ist die Vollständigkeit des jeweiligen Weges. Eine übersetzte Leistungsseite hilft wenig, wenn Formularfehler, Bestätigung oder nachfolgende E-Mail nur in einer Sprache verständlich sind.

Nicht jede Seite muss gleichzeitig übersetzt werden

Ein sinnvoller erster Umfang kann kleiner sein als der deutsche Bestand. Priorisieren Sie Seiten, die für eine Anfrage nötig sind:

  1. Einstieg oder passende Landingpage,
  2. relevante Leistungsbeschreibung,
  3. Ablauf und wichtige Voraussetzungen,
  4. Kontaktweg mit Bestätigung und Fehlerfall,
  5. notwendige Unternehmens- und Vertrauensinformationen.

Kennzeichnen Sie bewusst, welche Inhalte nur in der Ausgangssprache verfügbar bleiben. Ein Sprachumschalter sollte nicht auf eine nicht übersetzte Seite führen oder still zur Startseite springen. Wenn kein Gegenstück existiert, braucht die Navigation einen verständlichen Umgang damit.

Übersetzung, Fachprüfung und Freigabe sind drei Aufgaben

Eine maschinelle Übersetzung kann einen Arbeitsentwurf liefern. Sie ist jedoch nicht automatisch eine geprüfte Fachübersetzung. Legen Sie pro Sprache fest:

  • Wer liefert den Ausgangstext?
  • Wer übersetzt oder bearbeitet ihn sprachlich?
  • Wer prüft Fachbegriffe, Produkteigenschaften und Aussagen?
  • Wer gibt den Inhalt zur Veröffentlichung frei?
  • Wer bewertet spätere Änderungen in der Ausgangssprache?

Besonders wichtig ist ein kleines Terminologieblatt. Darin stehen Markenbegriffe, Leistungsnamen, Anreden, nicht zu übersetzende Produktnamen und bevorzugte Formulierungen. So muss dieselbe Entscheidung nicht auf jeder Seite neu getroffen werden.

Die Fähigkeit zur Kundenbetreuung gehört ebenfalls in den Umfang. Wenn Ihr Betrieb Anfragen auf Englisch lesen, aber die spätere Beratung nur auf Deutsch anbieten kann, sollte der Übergang offen erklärt werden. Eine Website sollte keine Sprachleistung versprechen, die im tatsächlichen Service nicht verfügbar ist.

Fünfstufiger Workflow von der Inhaltsauswahl über Übersetzung und Fachprüfung bis zur Freigabe und Pflege jeder Sprachversion.
Jede Sprachversion benötigt einen eigenen Freigabe- und Pflegeweg bis zur persönlichen Antwort. Grafik vergrößern.

Eine URL pro Sprachversion einplanen

Google empfiehlt für jede Sprachversion einer Seite eine eigene URL, statt Inhalte nur abhängig von Cookies oder Browsereinstellungen auszutauschen. Für eine Website kann das zum Beispiel eine klare Verzeichnisstruktur wie /de/… und /en/… sein. Welche Struktur passt, hängt von Domain, System und redaktionellem Ablauf ab.

Die Sprachversionen sollten einander technisch zugeordnet werden, etwa mit hreflang. Gleichzeitig braucht jede Seite sichtbare Links zum Wechseln der Sprache. Google rät von automatischen Weiterleitungen allein aufgrund einer vermuteten Sprache ab, weil Nutzer und Suchmaschinen sonst möglicherweise nicht alle Versionen erreichen. Diese technischen Hinweise für mehrsprachige Websites sind Empfehlungen für eine saubere Umsetzung, keine Rankingzusage.

Für Besucher zählt zusätzlich, dass Navigation und Inhalt einer Seite sprachlich zusammenpassen. Ein englischer Haupttext mit deutschen Menüpunkten, Buttons und Fehlermeldungen wirkt unfertig und kann den nächsten Schritt blockieren.

Formulare und interne Bearbeitung vollständig mitplanen

Prüfen Sie den Anfrageweg als eigenes Teilprojekt:

  • Feldbeschriftungen und Hilfetexte,
  • Pflichtfeld- und Formatmeldungen,
  • Einwilligungs- und Informationstexte nach gesonderter Prüfung,
  • Bestätigung nach dem Absenden,
  • automatische E-Mail, falls vorhanden,
  • Empfänger und interne Zuordnung,
  • Sprache der persönlichen Antwort,
  • Ersatzkontakt bei technischem Fehler.

Eine Sprachauswahl im Formular ist nur sinnvoll, wenn sie im Betrieb verwendet wird. Entscheidend ist, dass die Anfrage bei einer Person oder Rolle ankommt, die sie in der angekündigten Sprache bearbeiten kann.

Pflegeaufwand vor dem Auftrag benennen

Mit jeder Sprachversion wächst nicht nur der Startumfang, sondern auch die laufende Verantwortung. Vereinbaren Sie einen Änderungsprozess:

  1. Änderung im Ausgangstext erfassen.
  2. Betroffene Sprachversionen markieren.
  3. Übersetzung und Fachprüfung zuordnen.
  4. Versionen gemeinsam freigeben.
  5. Links, Formulare und sprachliche Zuordnung prüfen.

Ohne diesen Ablauf driften Inhalte auseinander: Eine Sprache nennt alte Leistungen, eine andere ein neues Formular, und niemand weiß, welche Version maßgeblich ist. Ein Redaktionssystem kann Arbeit erleichtern, ersetzt aber keine benannten Zuständigkeiten.

Diese Angaben machen ein Angebot belastbar

Für eine erste Projektanfrage genügen:

  • benötigte Sprachen und tatsächliche Kundengruppen,
  • Liste der Seiten und Formulare je Sprache,
  • vorhandene und noch fehlende Übersetzungen,
  • Person für Fachbegriffe und Freigaben,
  • Sprachen, in denen Anfragen bearbeitet werden können,
  • gewünschte URL- oder Domainstruktur, falls bereits entschieden,
  • erwartete Häufigkeit von Inhaltsänderungen.

Damit lässt sich Umfang statt bloßer Seitenzahl besprechen. Die Seite zu Websites für kleine Unternehmen zeigt den Rahmen für individuelle Unternehmenswebsites. Der Ratgeber Was gehört in ein Website-Angebot? hilft bei weiteren Leistungsabgrenzungen. Senden Sie für eine konkrete Einordnung die benötigten Sprachen, Seiten und vorhandenen Übersetzungen über die schriftliche Anfrage.

Abbildungen: KI-generiertes Symbolbild und eigene Schemazeichnung.

Welches Vorhaben möchten Sie anfragen?

Wählen Sie im Formular das passende Thema und beschreiben Sie kurz den heutigen Stand und Ihr Ziel. KDS antwortet per E-Mail; ein Telefontermin ist für die Anfrage nicht erforderlich.

Hilfreich sind Ihre Ausgangslage, Ihr Ziel und alles, was bereits vorhanden ist. Stichpunkte genügen.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung. Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Unverbindlich. Persönlich. Antwort innerhalb eines Werktags.

Nach Ihrer Anfrage meldet sich KDS persönlich per E-Mail mit den nächsten Schritten.